Ohne Rechtsschutz

Kein Rechtsschutz? Sie zahlen nur bei Erfolg – die Hälfte dessen, was Sie sparen.

Wenden wir die Forderung ab, zahlen Sie 50 % des gesparten Betrags als Honorar. Beispiel: Der Strafzettel lautet auf 50 € – bei Erfolg zahlen Sie 25,00 €, statt 50 € an den Betreiber. Bleibt die Forderung bestehen, zahlen Sie uns nichts.

  • Kein Erfolg – keine Kosten
  • Ersteinschätzung immer kostenfrei
  • Schriftliche Vereinbarung nach § 4a RVG, keine versteckten Auslagen
  • Gilt auch, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung ablehnt
€
Sie zahlen bei Erfolg
25,00 €
Sie sparen netto
25,00 €

Ohne Erfolg: 0 €. Bei Teilerfolg 50 % der tatsächlichen Ersparnis.

Beispiele

ForderungHonorar bei Erfolg (50 %)Ihre ErsparnisOhne Erfolg
30,00 €15,00 €15,00 €0,00 €
50,00 €25,00 €25,00 €0,00 €
80,00 €40,00 €40,00 €0,00 €
120,00 €60,00 €60,00 €0,00 €
150,00 €75,00 €75,00 €0,00 €
250,00 €125,00 €125,00 €0,00 €

So läuft es ab

  1. 01
    Schreiben einreichen

    Betreiber, Betrag und Kontaktweg angeben – ohne Rechtsschutz wählen Sie einfach „Rechtsschutz nein“.

  2. 02
    Kostenfreie Einschätzung + Vereinbarung

    Wir prüfen Beschilderung, Fahrerfrage und Forderungshöhe. Lohnt sich ein Vorgehen, erhalten Sie die Erfolgshonorar-Vereinbarung per E-Mail und bestätigen sie mit einem Klick.

  3. 03
    Wir wenden die Forderung ab

    Erst wenn der Betreiber verzichtet oder reduziert, stellen wir {P} der Ersparnis in Rechnung. Sonst nichts.

Häufige Fragen zum Erfolgshonorar

Rechtlicher Hinweis: Erfolgshonorare sind für Rechtsanwälte nach § 4a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVG bei Geldforderungen bis 2.000 € zulässig. Die Vereinbarung wird in Textform geschlossen und enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise. Weitere Kostenmodelle finden Sie unter Kosten & Rechtsschutz.

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