Kein Rechtsschutz? Sie zahlen nur bei Erfolg – die Hälfte dessen, was Sie sparen.
Wenden wir die Forderung ab, zahlen Sie 50 % des gesparten Betrags als Honorar. Beispiel: Der Strafzettel lautet auf 50 € – bei Erfolg zahlen Sie 25,00 €, statt 50 € an den Betreiber. Bleibt die Forderung bestehen, zahlen Sie uns nichts.
- Kein Erfolg – keine Kosten
- Ersteinschätzung immer kostenfrei
- Schriftliche Vereinbarung nach § 4a RVG, keine versteckten Auslagen
- Gilt auch, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung ablehnt
Ohne Erfolg: 0 €. Bei Teilerfolg 50 % der tatsächlichen Ersparnis.
Beispiele
| Forderung | Honorar bei Erfolg (50 %) | Ihre Ersparnis | Ohne Erfolg |
|---|---|---|---|
| 30,00 € | 15,00 € | 15,00 € | 0,00 € |
| 50,00 € | 25,00 € | 25,00 € | 0,00 € |
| 80,00 € | 40,00 € | 40,00 € | 0,00 € |
| 120,00 € | 60,00 € | 60,00 € | 0,00 € |
| 150,00 € | 75,00 € | 75,00 € | 0,00 € |
| 250,00 € | 125,00 € | 125,00 € | 0,00 € |
So läuft es ab
- 01Schreiben einreichen
Betreiber, Betrag und Kontaktweg angeben – ohne Rechtsschutz wählen Sie einfach „Rechtsschutz nein“.
- 02Kostenfreie Einschätzung + Vereinbarung
Wir prüfen Beschilderung, Fahrerfrage und Forderungshöhe. Lohnt sich ein Vorgehen, erhalten Sie die Erfolgshonorar-Vereinbarung per E-Mail und bestätigen sie mit einem Klick.
- 03Wir wenden die Forderung ab
Erst wenn der Betreiber verzichtet oder reduziert, stellen wir {P} der Ersparnis in Rechnung. Sonst nichts.
Häufige Fragen zum Erfolgshonorar
Rechtlicher Hinweis: Erfolgshonorare sind für Rechtsanwälte nach § 4a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVG bei Geldforderungen bis 2.000 € zulässig. Die Vereinbarung wird in Textform geschlossen und enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise. Weitere Kostenmodelle finden Sie unter Kosten & Rechtsschutz.
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