Ist die Parkvertragsstrafe berechtigt? Forderung prüfen
Sechs Fragen zu Beschilderung, Forderungshöhe, Fahrer, Fristen und Inkasso – danach erhalten Sie eine vorsichtige erste Einschätzung. Keine Speicherung, keine Anmeldung.
War die Beschilderung mit den Parkbedingungen bei der Einfahrt gut sichtbar?
Woran sich die Berechtigung einer Parkvertragsstrafe entscheidet
Beschilderung: Der Parkvertrag kommt nur zustande, wenn die Bedingungen bei Einfahrt deutlich erkennbar sind (BGH, Urteil vom 18.12.2015 – V ZR 160/14). Kleine, verdeckte oder fehlende Schilder sind der häufigste Angriffspunkt.
Fahrer oder Halter: Vertragspartner ist der Fahrer. Der Halter haftet nicht automatisch, muss aber nach BGH (XII ZR 13/19) den Fahrer benennen, wenn er ihn kennt – sonst kann er selbst in Anspruch genommen werden.
Höhe: Vertragsstrafen von 25 bis 60 Euro gelten als üblich. Problematisch sind Halterermittlungs-, Mahn- und Inkassokosten, die die Forderung oft verdoppeln; Inkassokosten sind nach § 13e RDG begrenzt.
Verjährung: Die Forderung verjährt nach drei Jahren zum Jahresende (§§ 195, 199 BGB). Ältere Forderungen können mit der Einrede der Verjährung abgewehrt werden – mehr zur Verjährung.
Weiterführend: Strafzettel Privatparkplatz, Inkasso nach Parkverstoß, Mahnbescheid nach Parkverstoß.
Häufige Fragen zum Check
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