Betreiber · Parkraumbewirtschaftung

fair parken Vertragsstrafe erhalten?

Sie haben ein Schreiben von fair parken mit einer Zahlungsaufforderung erhalten? Hier erfahren Sie, wie fair parken arbeitet, was typischerweise gefordert wird und welche Punkte geprüft werden sollten – bevor Sie zahlen.

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Geprüft von Rechtsanwalt Yazdan YilmazZuletzt aktualisiert: 15.06.2026

Wer ist fair parken?

Die fair parken GmbH mit Sitz in Düsseldorf bewirtschaftet bundesweit Kundenparkplätze von Supermärkten, Discountern, Drogeriemärkten und Einkaufszentren. Kern des Konzepts ist die Parkscheibenpflicht: Kunden dürfen eine bestimmte Zeit kostenlos parken, müssen aber eine Parkscheibe gut sichtbar auslegen. Kontrolleure gehen die Parkplätze regelmäßig ab, fotografieren Fahrzeuge ohne oder mit falsch eingestellter Parkscheibe und hinterlassen ein Schreiben mit der Aufforderung, ein 'erhöhtes Parkentgelt' zu zahlen. Bleibt die Zahlung aus, wird der Halter über das Kraftfahrt-Bundesamt ermittelt und angeschrieben; im weiteren Verlauf wird die Forderung häufig an ein Inkassounternehmen abgegeben.

Welche Forderung stellt fair parken?

fair parken bezeichnet die Forderung meist als erhöhtes Parkentgelt oder Vertragsstrafe. Der Grundbetrag liegt in der Regel zwischen 25 und 35 Euro. Mit Halterermittlungskosten, Mahngebühren und Inkassokosten steigt die Gesamtforderung schnell auf 60 bis 90 Euro.

Typische Grundforderung: ca. 25–40 € – zuzüglich Halterermittlungs-, Mahn- und Inkassokosten.

Typische Fehler nach einem Schreiben von fair parken

  • Das Schreiben ignorieren – es folgen Halterermittlung, Mahnung und Inkasso mit deutlich höheren Kosten.
  • Vorschnell zahlen, ohne Beschilderung, Fotos und Kostenaufstellung geprüft zu haben – überhöhte Nebenkosten werden so stillschweigend akzeptiert.
  • Als Halter pauschal bestreiten, gefahren zu sein, oder den Fahrer ungeprüft benennen – beides kann sich nachteilig auswirken (BGH XII ZR 13/19).
  • Ratenzahlung vereinbaren oder Teilbeträge überweisen – das gilt als Anerkenntnis und lässt die Verjährung neu beginnen.
  • Kassenbon, Parkticket und Fotos der Beschilderung nicht sichern – später fehlen die Beweise.
Schreiben von fair parken erhalten?

So läuft ein Verfahren bei fair parken typischerweise ab

  1. 01Kontrolle des Parkplatzes durch Personal, Fotodokumentation von Kennzeichen, Parkscheibe und Beschilderung.
  2. 02Zahlungsaufforderung an der Windschutzscheibe.
  3. 03Nach Fristablauf Halterabfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt.
  4. 04Schreiben an den Halter, oft mit der Aufforderung, den Fahrer zu benennen.
  5. 05Mahnung und Übergabe an Inkasso.

Was Betroffene bei fair parken prüfen lassen sollten

  • War die Parkscheibenpflicht und die kostenlose Höchstparkdauer an der Einfahrt deutlich ausgeschildert?
  • Lag die Parkscheibe tatsächlich nicht aus oder war sie nur schlecht sichtbar bzw. falsch eingestellt?
  • Liegt ein Kaufbeleg des Geschäfts mit Uhrzeit vor, der den Einkauf belegt?
  • Wurde die kostenlose Parkzeit überhaupt überschritten?
  • Sind die Zusatzkosten (Halterermittlung, Mahnung, Inkasso) nachvollziehbar und angemessen?
Schreiben von fair parken erhalten?

Rechtlicher Hintergrund: Vertragsstrafe, Halter und Fahrer

Die Forderung von fair parken ist kein Bußgeld, sondern eine zivilrechtliche Vertragsstrafe. Sie stützt sich darauf, dass durch das Abstellen des Fahrzeugs auf dem beschilderten Parkplatz ein Nutzungsvertrag zustande kommt. Der Bundesgerichtshof hat diese Konstruktion grundsätzlich gebilligt (BGH, Urteil vom 18.12.2015 – V ZR 160/14), zugleich aber klargestellt, dass Vertragspartner der Fahrer ist – nicht automatisch der Halter.

Weil fair parken zunächst nur das Kennzeichen kennt, wird der Halter über das Kraftfahrt-Bundesamt ermittelt (§ 39 StVG) und angeschrieben. Wer als Halter bestreitet, selbst gefahren zu sein, sollte wissen: Nach BGH, Urteil vom 18.12.2019 – XII ZR 13/19, muss der Halter den Fahrer benennen, wenn er das kann – sonst kann er im Prozess wie der Fahrer behandelt werden. Ein pauschales „Ich war das nicht" reicht nicht aus.

Angreifbar sind Forderungen vor allem bei unzureichender Beschilderung, lückenhafter Dokumentation, fehlerhafter Zeiterfassung und überhöhten Nebenkosten. Inkassokosten sind gesetzlich begrenzt (§ 13e RDG); pauschale Bearbeitungsgebühren ohne Grundlage in der Beschilderung sind häufig nicht geschuldet. Ansprüche verjähren regelmäßig drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem geparkt wurde (§§ 195, 199 BGB). Mehr dazu im Ratgeber: Parkscheibe vergessen.

Fristen und richtige Reaktion

Die Zahlungsfristen in den Schreiben von fair parken (meist 10 bis 14 Tage) sind keine Ausschlussfristen, ihr Ablauf löst aber Verzug und weitere Kosten aus. Reagieren Sie deshalb rechtzeitig – aber nicht vorschnell mit einer Zahlung oder mit ungeprüften Angaben zum Fahrer. Sichern Sie Kassenbons, fotografieren Sie die Beschilderung und bewahren Sie alle Schreiben auf. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, gilt eine echte Frist: zwei Wochen für den Widerspruch (§ 694 ZPO). Lesen Sie außerdem: Vertragsstrafe auf dem Supermarktparkplatz.

So läuft die Prüfung bei parkrecht24 ab

1. Sie laden das Schreiben von fair parken hoch – per Foto vom Smartphone oder als PDF; unsere Texterkennung liest Aktenzeichen, Betrag und Frist aus. 2. Sie ergänzen Kontaktdaten und geben an, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. 3. Die Rechtsanwälte von Parkrecht24 prüfen Beschilderung, Dokumentation, Fahrerfrage und Forderungshöhe und meldet sich mit einer Einschätzung. Mit Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel Ihre Versicherung die Kosten; ohne Versicherung erhalten Sie vorab eine konkrete Kostenangabe – Details zu den Kosten.

Ist die Vertragsstrafe von fair parken rechtens?

Ob eine Vertragsstrafe von fair parken im Einzelfall rechtens ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich hat der Bundesgerichtshof das Modell privater Parkraumbewirtschaftung mit Vertragsstrafen gebilligt – vorausgesetzt, die Bedingungen waren durch eine gut sichtbare Beschilderung wirksam einbezogen und die Höhe der Strafe ist nicht unangemessen. Angreifbar sind Forderungen insbesondere bei unklarer oder schlecht lesbarer Beschilderung, fehlerhafter Zeiterfassung, ungeklärter Fahrereigenschaft und bei Nebenkosten (Halterermittlung, Bearbeitungspauschalen, Inkasso), die keine Grundlage in den Parkbedingungen haben oder gesetzliche Grenzen überschreiten.

Ein Erfolg lässt sich nicht garantieren – es kommt auf Beschilderung, Dokumentation und Forderungshöhe im konkreten Fall an. Genau diese Punkte prüfen wir in der kostenfreien Ersteinschätzung, bevor Sie zahlen oder antworten.

Kulanz: Lohnt sich ein formloses Schreiben an fair parken?

Viele Betroffene versuchen zunächst, fair parken formlos um Kulanz zu bitten – etwa mit Hinweis auf den Kassenbon, eine nur geringe Überschreitung oder eine vergessene Parkscheibe. Ein Anspruch auf Kulanz besteht nicht; ob der Betreiber entgegenkommt, liegt allein in seinem Ermessen und unterscheidet sich von Fall zu Fall. Vorsicht ist bei der Formulierung geboten: Wer den Parkvorgang bestätigt, den Fahrer benennt oder eine Teilzahlung anbietet, kann damit ungewollt ein Anerkenntnis abgeben, das später gegen ihn verwendet wird.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie das Schreiben zuerst kostenfrei einschätzen. Danach wissen Sie, ob eine Kulanzanfrage sinnvoll ist, ob die Forderung dem Grunde oder der Höhe nach angreifbar ist – und was Sie besser nicht schreiben sollten.

Häufige Fragen zu fair parken

Fachlich geprüft von Parkrecht24Köln · Stand 15.06.2026
Quellen & zitierte Entscheidungen

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 15.06.2026.

So geht es weiter
  1. 01Eingegangen – Fallnummer und Bestätigung per E-Mail
  2. 02Prüfung durch die Kanzlei
  3. 03Ihre Einschätzung per E-Mail – in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen
Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz
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