Strafzettel auf dem Aldi-Süd-Parkplatz erhalten?
Aldi Süd ist in West- und Süddeutschland vertreten und hat in den vergangenen Jahren viele Filialen modernisiert – oft mit größeren Parkflächen und zunehmend mit digitaler Parkraumkontrolle. Wer dort länger steht als erlaubt oder die Parkscheibe nicht auslegt, erhält nach Halterabfrage eine Zahlungsaufforderung des beauftragten Parkraumbewirtschafters. Aldi Süd selbst stellt keine Forderungen.
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Verschlüsselte Übertragung. Ihre Unterlagen liegen ausschließlich in der Kanzleiakte.
Die Forderung kommt nicht von Aldi Süd – sondern vom Parkraumbewirtschafter
Aldi Süd überwacht seine Kundenparkplätze in der Regel nicht selbst, sondern beauftragt private Parkraumbewirtschafter. Das Schreiben mit der Zahlungsaufforderung stammt von diesem Unternehmen; es steht als Absender und Forderungsinhaber im Brief. Welcher Betreiber an Ihrem Standort tätig ist, lässt sich nur aus dem Schreiben und der Beschilderung vor Ort sicher entnehmen. Auf Parkplätzen von Supermärkten, Discountern und Fachmarktzentren sind unter anderem folgende Betreiber häufig aktiv:
- ParkDepot VertragsstrafeTypisch: ca. 30–60 €
- Park & Control VertragsstrafeTypisch: ca. 30–50 €
- fair parken VertragsstrafeTypisch: ca. 25–40 €
Ohne Gewähr – die Zuordnung zu einem konkreten Standort ergibt sich ausschließlich aus Ihrem Schreiben.
Parkscheibe vergessen auf dem Aldi Süd-Parkplatz
Verlangt die Beschilderung eine Parkscheibe, behandeln Betreiber das Fehlen häufig als Verstoß – auch dann, wenn die zulässige Parkdauer tatsächlich eingehalten wurde. Ob eine solche Klausel wirksam einbezogen wurde, ob die Kontrolle korrekt dokumentiert ist und ob die geforderte Höhe angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. Fotografieren Sie die Beschilderung, notieren Sie Ihre tatsächliche Parkzeit und sichern Sie Belege, bevor Sie reagieren.
Ich habe dort eingekauft – hilft mir der Kassenbon?
Der Kassenbon belegt, dass Sie Kunde von Aldi Süd waren und zu welcher Uhrzeit. Er ist ein wichtiges Beweismittel: Er kann zeigen, dass die Fläche bestimmungsgemäß genutzt wurde, und ist häufig Grundlage für eine Kulanzanfrage an den Betreiber oder die Filiale. Ein Anspruch auf Erlass der Forderung folgt daraus aber nicht automatisch – maßgeblich bleiben die ausgeschilderten Bedingungen (z. B. Höchstparkdauer, Parkscheibe). Bewahren Sie den Bon auf und laden Sie ihn zusammen mit dem Schreiben hoch.
Parkregeln auf Aldi-Süd-Parkplätzen
Standard ist eine Höchstparkdauer von 90 Minuten für Kunden.
Einkauf dauert länger – Höchstparkdauer überschritten
Wochenendeinkauf, volle Kassen, anschließend noch zum Bäcker nebenan: 90 Minuten sind schneller vorbei als gedacht.
Parken bei Aldi Süd ohne Einkauf
Wer den Parkplatz als Pendler oder Anwohner ohne Einkauf nutzt, verstößt gegen die Zweckbestimmung „Kundenparkplatz“.
Welche Betreiber kontrollieren Aldi-Süd-Parkplätze?
Aldi Süd arbeitet standortabhängig mit verschiedenen Dienstleistern zusammen; häufig genannt werden ParkDepot, Park & Control und fair parken, in Fachmarktz.
Nebenkosten im Schreiben prüfen
Grundforderungen von 25 bis 40 Euro werden durch Halterermittlungspauschalen, Mahngebühren und Inkassokosten schnell verdoppelt. Die Halterabfrage kostet 5,10 Euro; Inkassokosten sind gesetzlich begrenzt. Prüfen Sie jede Position und bestreiten Sie überhöhte Nebenkosten – auch dann, wenn der Verstoß selbst unstreitig ist.
Fahrerfrage richtig beantworten
Als Halter sind Sie nicht automatisch Schuldner. Hat jemand anderes das Fahrzeug gefahren, teilen Sie das mit und benennen Sie den Fahrer, wenn er feststeht (BGH, XII ZR 13/19). Vermeiden Sie Formulierungen wie „ich habe nur kurz eingekauft“, wenn Sie nicht selbst gefahren sind – sie werden als Eingeständnis gewertet.
Beispiel aus der Praxis
Ein Kunde überschreitet an einem kamerabewirtschafteten Aldi-Süd-Standort die Höchstparkdauer um 12 Minuten, weil er nach dem Einkauf noch zum angrenzenden Bäcker ging. Die Forderung lautet auf 35 Euro plus Nebenkosten. Mit beiden Kassenbons und dem Hinweis auf die geringfügige Überschreitung erreicht er eine Kulanzstornierung. Bei einer Überschreitung von einer Stunde wäre die Vertragsstrafe geblieben; angreifbar wären dann nur Beschilderung und Nebenkosten gewesen.
So gehen Sie jetzt vor
1. Notieren Sie Absender, Aktenzeichen und Zahlungsfrist. 2. Sichern Sie Kassenbon, Fotos der Beschilderung und – falls ein anderer gefahren ist – dessen Bestätigung. 3. Prüfen Sie die Nebenkosten auf Angemessenheit. 4. Widersprechen Sie schriftlich und nachweisbar oder laden Sie das Schreiben hier hoch: Die Rechtsanwälte von parkrecht24 prüfen Beschilderung, Forderung und Fahrerfrage kostenfrei – mit Rechtsschutzversicherung übernehmen sie auf Wunsch den gesamten Schriftverkehr, in der Regel ohne Eigenkosten für Sie. Unser kostenloser Musterbrief-Generator hilft, wenn Sie zunächst selbst widersprechen möchten.
Was Sie bei einem Schreiben vom Aldi Süd-Parkplatz prüfen sollten
- War die Beschilderung auf dem Aldi Süd-Parkplatz (Höchstparkdauer, Parkscheibe, Kundenparkplatz) klar sichtbar und lesbar?
- Haben Sie bei der angegebenen Uhrzeit tatsächlich dort geparkt – und wer ist gefahren?
- Liegt ein Kassenbon mit Uhrzeit vor, der Ihren Einkauf belegt?
- Sind Vertragsstrafe, Halterermittlungs- und Mahnkosten nachvollziehbar aufgeschlüsselt?
- Wurde eine Parkscheibe nur vergessen, obwohl die Parkdauer eingehalten wurde?
So läuft die Prüfung bei parkrecht24 ab
1. Sie laden das Schreiben hoch – per Foto oder PDF. 2. Sie ergänzen Kontaktdaten und geben an, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. 3. Die Kanzlei prüft Beschilderung, Dokumentation, Fahrerfrage und Forderungshöhe und meldet sich mit einer Einschätzung. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei; eine Vollmacht ist dafür nicht nötig.
Häufige Fragen zum Aldi Süd-Parkplatz
Das könnte Sie auch betreffen
- BGH, Urteil vom 18.12.2015 – V ZR 160/14 (Vertragsstrafe auf Privatparkplatz zulässig; Vertragspartner ist der Fahrer)
- BGH, Urteil vom 18.12.2019 – XII ZR 13/19 (Halter muss Fahrer benennen (sekundäre Darlegungslast))
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 15.06.2026.
- 01Eingegangen – Fallnummer und Bestätigung per E-Mail
- 02Prüfung durch die Kanzlei
- 03Ihre Einschätzung per E-Mail – in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen

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