Moderne Parkgarage mit klaren Linien

Schreiben vom Parkplatzbetreiber? Wir sagen Ihnen, ob Sie zahlen müssen.

Anwaltliche Prüfung Ihres Schreibens – kostenfrei.

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Foto · Vorname & E-Mail · Rechtsschutz ja/nein – fertig in 1 Minute

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort in 24 h (werktags)
  • Mit Rechtsschutz meist ohne Eigenkosten
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Rechtsanwaltskammer Köln

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Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz
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Ratgeber: Parkvertragsstrafe · Strafzettel Privatparkplatz · Zahlen & Auswertung

So geht es weiter
  1. 01Eingegangen – Fallnummer und Bestätigung per E-Mail
  2. 02Prüfung durch die Kanzlei
  3. 03Ihre Einschätzung per E-Mail – in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen
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In 2 Minuten eingereicht – Schreiben hochladen, Name und Rechtsschutz angeben.

01

Schreiben hochladen

Foto oder PDF der Vertragsstrafe, Mahnung oder des Inkassoschreibens. Betreiber, Forderung und Frist werden automatisch erkannt.

02

Name angeben

Vor- und Nachname sowie E-Mail – mehr braucht die Kanzlei zunächst nicht.

03

Rechtsschutz angeben & absenden

Versicherung auswählen oder 'Nein' wählen, Erklärungen bestätigen – fertig. Die Kanzlei prüft und meldet sich.

04

Widerspruch durch die Kanzlei – ohne Vollmacht

Es handelt sich um eine Erstberatung: Ihre Rechtsschutz-Selbstbeteiligung wird nicht fällig und eine Vollmacht ist nicht nötig. Wir reichen den Widerspruch direkt beim Parkraumbetreiber ein. Wenn die Sache für Sie damit abgeschlossen ist, entstehen keine weiteren Kosten.

Warum anwaltlich prüfen lassen?

Kein Bußgeld – eine zivilrechtliche Forderung.

Private Parkraumbewirtschafter machen eine Vertragsstrafe aus der Parkplatznutzung geltend. Ob die Forderung berechtigt ist, hängt von der Beschilderung, der tatsächlichen Nutzung, der Frage Halter oder Fahrer und der Höhe der Forderung ab. Genau das prüft die Kanzlei – einzelfallbezogen, ohne pauschale Versprechen.

  • Beschilderung und Vertragsbedingungen
  • Halter- und Fahrerfrage
  • Nachweis des Verstoßes
  • Höhe von Vertragsstrafe und Zusatzkosten
  • Fristen, Mahnungen und Inkasso
Rechtsschutzversicherung?

Geben Sie Ihre Versicherung bei beim Einreichen des Schreibens an.

Die Kanzlei kann anschließend prüfen, ob eine Deckungsanfrage sinnvoll ist. Sie wissen nicht, ob Sie versichert sind? Auch das können Sie angeben – wir klären es im Rahmen der Bearbeitung.

Mehr zum Rechtsschutz
Rechtslage kompakt

Was Sie über private Parkvertragsstrafen wissen sollten.

Wer auf dem Parkplatz eines Supermarkts, Discounters, Baumarkts oder Parkhauses einen Zettel am Auto findet oder Wochen später Post von ParkDepot, fair parken, Park & Control, APCOA oder Contipark bekommt, hat es nicht mit einer Behörde zu tun. Der Parkraumbewirtschafter macht eine zivilrechtliche Vertragsstrafe geltend, die über die Beschilderung des Parkplatzes vereinbart worden sein soll. Der Bundesgerichtshof hat diese Konstruktion im Grundsatz gebilligt (BGH, Urteil vom 18.12.2015 – V ZR 160/14) – aber nur, wenn die Beschilderung deutlich sichtbar ist und die Vertragsstrafe angemessen bleibt.

Halter oder Fahrer: die entscheidende Frage

Vertragspartner des Betreibers ist der Fahrer, nicht automatisch der Halter. Weil der Betreiber aber nur das Kennzeichen kennt, ermittelt er den Halter über das Kraftfahrt-Bundesamt (§ 39 StVG) und fordert ihn auf, zu zahlen oder den Fahrer zu benennen. Nach BGH, Urteil vom 18.12.2019 – XII ZR 13/19, darf der Halter dabei nicht einfach schweigen: Kann er den Fahrer benennen, muss er das im Streitfall tun – sonst wird er wie der Fahrer behandelt. Wie Sie hier richtig reagieren, ist eine der wichtigsten Fragen, die wir für Sie klären.

Typische Beträge – und wo die Forderung angreifbar ist

Die Grundforderung liegt meist zwischen 25 und 60 Euro. Mit Halterermittlung, Mahngebühren und Inkasso wachsen die Forderungen schnell auf 80 bis 150 Euro. Gerade diese Nebenkosten sind häufig überhöht: Inkassokosten sind gesetzlich begrenzt (§ 13e RDG), pauschale Bearbeitungsgebühren ohne Grundlage in der Beschilderung werden nicht geschuldet, und Forderungen verjähren drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem geparkt wurde (§§ 195, 199 BGB). Auch unklare Beschilderung, fehlerhafte Kamerazeiten oder ein Kassenbon, der den Einkauf belegt, sind starke Argumente.

Kosten: transparent, mit und ohne Rechtsschutz

Die Ersteinschätzung Ihres Schreibens ist kostenfrei und unverbindlich. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, stellt die Kanzlei die Deckungsanfrage – bei Zusage trägt die Versicherung die gesetzlichen Gebühren, Sie zahlen höchstens Ihre Selbstbeteiligung. Ohne Versicherung nennen wir Ihnen vor jeder kostenpflichtigen Tätigkeit den konkreten Betrag nach RVG und sagen offen, ob sich ein Vorgehen bei Ihrer Forderungshöhe lohnt. Alle Details zu Kosten und Rechtsschutz.

Wer prüft Ihren Fall?

Hinter parkrecht24 stehen Rechtsanwälte mit Sitz in Köln (Robert-Perthel-Str. 71-73), zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Köln. Jede rechtliche Bewertung erfolgt durch Rechtsanwälte – Texterkennung und Zusammenfassungen unterstützen lediglich die Vorbereitung. Verantwortlich für die Fachinhalte dieser Seite: Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz. Hochgeladene Dokumente werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich in der Kanzleiakte gespeichert.

So arbeitet die Kanzlei

Sie laden das Schreiben hoch, unsere Texterkennung liest Betreiber, Betrag und Frist aus, Sie ergänzen Kontaktdaten und Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsanwälte von Parkrecht24 aus Köln prüfen Beschilderung, Dokumentation, Fahrerfrage und Höhe der Forderung – bundesweit und für Mandanten mit Rechtsschutzversicherung in der Regel ohne eigene Kosten. Anschließend übernehmen wir die Kommunikation mit Betreiber oder Inkasso, bis hin zur Verteidigung gegen einen Mahnbescheid. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht – aber eine ehrliche Einschätzung, ob sich ein Vorgehen für Sie lohnt.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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