Inkasso wegen Parkplatz-Vertragsstrafe: Was jetzt zu tun ist
Inkassoschreiben wegen einer privaten Parkvertragsstrafe erhalten? Welche Inkassokosten zulässig sind, wie Sie richtig reagieren und was bei Schufa-Drohungen …
- Darf das Inkasso mich in die Schufa eintragen? Nur bei unbestrittenen Forderungen und nach mindestens zwei Mahnungen mit Hinweis auf die drohende Meldung.
- Wie hoch dürfen Inkassokosten bei einer Vertragsstrafe sein? Höchstens so hoch wie die Vergütung eines Rechtsanwalts nach RVG (§ 13e RDG); bei Forderungen bis 50 Euro ist die Gebühr zusätzlich stark reduziert.
- Kann das Inkassounternehmen mein Konto pfänden? Nein.
Vom Parkzettel zum Inkassoschreiben
Viele Betroffene nehmen den ersten Zettel am Auto oder das erste Schreiben des Parkraumbewirtschafters nicht ernst – und erhalten Wochen später Post von einem Inkassounternehmen. Aus 30 Euro Vertragsstrafe sind dann 90, 110 oder 130 Euro geworden. Dazu kommen drohende Formulierungen: gerichtliches Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung, Meldung an Auskunfteien. Wichtig zu wissen: Das Inkassounternehmen hat keine anderen Rechte als der Betreiber selbst. Es kann weder pfänden noch Einträge veranlassen, solange kein Titel vorliegt. Und es muss sich an strenge gesetzliche Regeln halten. .
Welche Inkassokosten dürfen verlangt werden?
Inkassokosten sind Verzugsschaden und nur erstattungsfähig, wenn der Schuldner tatsächlich in Verzug war. Ihre Höhe ist seit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (in Kraft seit Oktober 2021) gesetzlich begrenzt: Inkassounternehmen dürfen höchstens die Vergütung verlangen, die ein Rechtsanwalt nach dem RVG erhalten würde (§ 13e RDG). Bei Forderungen bis 50 Euro ist die erstattungsfähige Geschäftsgebühr zusätzlich auf einen Bruchteil reduziert; zahlt der Schuldner auf die erste Zahlungsaufforderung, gilt ebenfalls nur eine reduzierte Gebühr.
In der Praxis bedeutet das: Inkassokosten von 40, 50 oder 70 Euro auf eine Vertragsstrafe von 30 Euro sind regelmäßig überhöht. Auch 'Kontoführungsgebühren', 'Adressermittlungskosten' ohne Nachweis oder pauschale Auslagen sind angreifbar. Lassen Sie sich jede Position aufschlüsseln.
So reagieren Sie richtig
- Nicht ignorieren: Inkasso kann in ein gerichtliches Mahnverfahren übergehen; dort gelten echte Fristen.
- Nicht vorschnell zahlen: Mit der Zahlung akzeptieren Sie faktisch auch überhöhte Nebenkosten.
- Forderung schriftlich bestreiten: Nennen Sie das Aktenzeichen, bestreiten Sie die Forderung dem Grunde und der Höhe nach und fordern Sie die vollständige Dokumentation (Fotos, Beschilderung, Kostenaufstellung, Vollmacht/Inkassoauftrag).
- Keine Ratenzahlungs- oder Schuldanerkenntnisse unterschreiben, bevor die Forderung geprüft wurde.
- Keine Angaben zum Fahrer machen, ohne die Konsequenzen zu kennen (BGH XII ZR 13/19).
- Alle Schreiben aufbewahren und die Frist im Blick behalten.
Schufa-Drohung: Was gilt wirklich
Inkassoschreiben drohen häufig mit einer Meldung an die Schufa oder andere Auskunfteien. Zulässig ist eine solche Meldung nur unter engen Voraussetzungen (Art. 6 DSGVO in Verbindung mit den Grundsätzen des früheren § 31 BDSG): Die Forderung muss unbestritten sein, es müssen mindestens zwei Mahnungen erfolgt sein, und der Schuldner muss auf die drohende Meldung hingewiesen worden sein. Sobald Sie die Forderung bestreiten, ist eine Meldung unzulässig. Ein dennoch erfolgter Eintrag kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen. Lassen Sie sich von dieser Drohung also nicht zur Zahlung einer Forderung drängen, die Sie für unberechtigt halten.
Seriosität des Inkassounternehmens prüfen
Inkassounternehmen müssen im Rechtsdienstleistungsregister (rechtsdienstleistungsregister.de) eingetragen sein und in ihrem ersten Schreiben bestimmte Pflichtinformationen mitteilen (§ 13a RDG): Name und Anschrift des Auftraggebers, Forderungsgrund, bei Verträgen Vertragsdatum und -gegenstand, Aufschlüsselung von Zinsen und Inkassokosten. Fehlen diese Angaben, ist das ein Warnsignal – und ein Argument bei der Zurückweisung.
Beispiel aus der Praxis
Ein Betroffener erhält ein Inkassoschreiben über 118,40 Euro: Vertragsstrafe 35 Euro, Halterermittlung 5,10 Euro, Mahnkosten 12 Euro, Inkassovergütung 58 Euro, Auslagen 8,30 Euro. Bei der Prüfung zeigt sich: Die Mahnkosten sind ohne Nachweis pauschal angesetzt, die Inkassovergütung liegt weit über der gesetzlichen Grenze für eine Forderung unter 50 Euro, die Auslagen sind nicht belegt. Nach begründeter Zurückweisung bietet das Inkassounternehmen eine Erledigung gegen Zahlung der Vertragsstrafe und Halterermittlung an – knapp 40 Euro statt 118 Euro. Ob auch die Grundforderung angreifbar ist, hängt von Beschilderung und Dokumentation ab.
Die großen Inkassounternehmen der Parkraumbranche
Parkraumbewirtschafter arbeiten mit spezialisierten Inkassodienstleistern oder eigenen Forderungsgesellschaften zusammen; manche Betreiber lassen die Schreiben auch von Rechtsanwaltskanzleien versenden, die wie ein Inkasso auftreten. Für Ihre Rechte macht das keinen Unterschied: Auch anwaltliche Mahnschreiben lösen nur dann erstattungsfähige Kosten aus, wenn Verzug vorlag und die Beauftragung erforderlich war. Prüfen Sie, ob der Absender im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen bzw. als Rechtsanwalt zugelassen ist, ob eine Vollmacht des Betreibers vorliegt und ob die Forderung mit dem ursprünglichen Schreiben übereinstimmt. Abweichende Aktenzeichen, veränderte Beträge oder fehlende Angaben zum Parkvorgang sind Anlass für eine Nachfrage.
Ratenzahlung, Vergleich, Teilzahlung – was ist sinnvoll?
Inkassoschreiben bieten oft Ratenzahlungen oder 'Vergleiche' an, bei denen ein Teil der Nebenkosten erlassen wird, wenn schnell gezahlt wird. Vorsicht: Jede Ratenzahlungsvereinbarung und jede Teilzahlung ist ein Anerkenntnis der Forderung (§ 212 BGB) – Sie können danach kaum noch bestreiten, dass sie berechtigt war, und die Verjährung beginnt neu. Ein Vergleich kann dennoch sinnvoll sein, wenn die Grundforderung nach Prüfung wohl berechtigt ist und Sie das Prozessrisiko vermeiden wollen. Dann sollte er aber schriftlich, mit Erledigungsklausel und ohne die überhöhten Nebenkosten geschlossen werden. Lassen Sie sich hier beraten, bevor Sie unterschreiben.
Gerichtliches Mahnverfahren als nächste Stufe
Bleibt das Inkasso erfolglos, beantragen manche Betreiber einen gerichtlichen Mahnbescheid. Spätestens dann gilt eine echte Frist: zwei Wochen für den Widerspruch (§ 694 ZPO). Der Mahnbescheid wird ohne Prüfung der Forderung erlassen; ein Widerspruch zwingt den Betreiber, den Anspruch vor dem Amtsgericht zu begründen – was er bei bestrittenen Kleinforderungen oft nicht tut. Wer den Mahnbescheid dagegen ignoriert, riskiert einen Vollstreckungsbescheid und damit einen vollstreckbaren Titel über eine Forderung, die möglicherweise nie berechtigt war. Ausführlich dazu unser Ratgeber zum Mahnbescheid.
Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?
Seit Oktober 2021 begrenzt § 13e RDG die erstattungsfähigen Inkassokosten. Bei Forderungen bis 50 Euro darf für die erste Zahlungsaufforderung höchstens eine 0,5-Geschäftsgebühr nach RVG verlangt werden – das sind 18 Euro netto (21,42 Euro brutto). Zahlen Sie auf die erste Inkassomahnung hin, gilt sogar nur eine 0,5-Gebühr für die gesamte Tätigkeit. Bei Forderungen bis 500 Euro liegt die Obergrenze für einfache Fälle bei 0,9 Gebühren. Adressermittlungs- oder „Bearbeitungspauschalen“ sind daneben nur erstattungsfähig, wenn sie tatsächlich angefallen und notwendig waren. Inkassoschreiben, die 60, 80 oder 100 Euro Nebenkosten auf eine 30-Euro-Vertragsstrafe aufschlagen, halten dieser Prüfung häufig nicht stand.
Bestreiten stoppt die Schufa – aber nicht die Frist
Ein Inkassounternehmen darf eine Forderung nur dann an die Schufa melden, wenn sie unbestritten ist und Sie mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurden (§ 31 Abs. 2 BDSG). Sobald Sie der Forderung schriftlich und begründet widersprechen, ist eine Meldung unzulässig. Der Widerspruch ändert aber nichts daran, dass der Betreiber weiter Mahnbescheid oder Klage beantragen kann. Bewahren Sie deshalb alle Schreiben auf und reagieren Sie auf gerichtliche Post – ein Mahnbescheid vom Amtsgericht ist innerhalb von zwei Wochen zu widersprechen.
Anwaltliche Hilfe bei Inkasso
Spätestens beim Inkassoschreiben lohnt sich die anwaltliche Prüfung: Die Kanzlei zerlegt die Forderung in ihre Bestandteile, weist unberechtigte Positionen zurück, übernimmt die Kommunikation mit dem Inkassounternehmen und verhindert unzulässige Eskalationen. Mit Rechtsschutzversicherung trägt in der Regel die Versicherung die Kosten. Laden Sie das Inkassoschreiben einfach bei parkrecht24.com hoch.
Häufige Fragen
- BGH, Urteil vom 18.12.2015 – XII ZR 121/14 (Vertragsstrafe bei Falschparken auf Privatparkplatz ist zulässig)
- BGH, Urteil vom 18.12.2019 – XII ZR 13/19 (Halter muss Fahrer benennen oder haftet selbst (sekundäre Darlegungslast))
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 27.06.2026.
Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Laden Sie Ihr Schreiben hoch – die Kanzlei meldet sich mit einer Einschätzung.
