Musterbrief: Widerspruch gegen die Parkvertragsstrafe
Daten eintragen, Gründe auswählen, fertigen Widerspruch als PDF herunterladen. Ihre Angaben bleiben im Browser und werden nicht an uns übertragen. Erstellt von den Rechtsanwälten von parkrecht24.
Was in einen Widerspruch gehört – und was nicht
Ein Widerspruch gegen eine private Parkvertragsstrafe ist kein förmlicher Rechtsbehelf wie beim Bußgeld. Es handelt sich um eine zivilrechtliche Forderung: Sie teilen dem Parkraumbewirtschafter mit, dass Sie die Forderung bestreiten und warum. Sachlich, kurz, mit Aktenzeichen – ohne Schuldeingeständnis.
Wichtig: Als Halter sollten Sie nicht ungewollt zugeben, selbst gefahren zu sein. Formulierungen wie „ich habe nur kurz eingekauft“ können als Eingeständnis gewertet werden. Wählen Sie den Grund „Kunde“ nur, wenn Sie tatsächlich Fahrer waren und diese Argumentation bewusst führen möchten.
Grundlage der Forderung ist die Rechtsprechung des BGH: Ein Parkvertrag kommt durch Abstellen des Fahrzeugs auf einem ausgeschilderten Privatparkplatz zustande (BGH V ZR 160/14). Der Halter haftet nicht automatisch, muss aber den Fahrer benennen, wenn er ihn kennt (BGH XII ZR 13/19). Genau an diesen Punkten setzen die Textbausteine des Generators an.
Mehr zum Thema: Widerspruch Privatparkplatz, Inkasso nach Parkverstoß, alle Parkraumbetreiber.
Häufige Fragen zum Musterbrief
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