Vertragsstrafe an der Ladesäule: Blockiergebühr, Ladezeit und Ihre Rechte

Veröffentlicht: 15.06.2026Lesezeit: ca. 5 Min.
Geprüft von Rechtsanwalt Yazdan YilmazZuletzt aktualisiert: 27.06.2026
Das Wichtigste in Kürze

Strafe fürs Parken an der Ladesäule ohne Laden oder nach Ladeende? Was Blockiergebühr, Vertragsstrafe und Beschilderung bedeuten

  • Der Ladevorgang wurde vom Anbieter abgebrochen – muss ich zahlen? Nein, wenn Sie den Abbruch nicht verursacht haben.
  • Gilt das auch an öffentlichen Ladesäulen? Im öffentlichen Straßenraum gilt die StVO (Verwarnungsgeld durch die Behörde), keine private Vertragsstrafe..

Darf man an der Ladesäule parken, ohne zu laden?

Kurzantwort: Auf Privatgrund nur, wenn die Beschilderung es erlaubt. Ist die Fläche „nur während des Ladevorgangs“ freigegeben, kann der Betreiber bei Verstoß eine Vertragsstrafe verlangen – üblich sind 20–40 €. .

Zusätzlich erheben viele Ladeanbieter eine Blockiergebühr (z. B. 0,10–0,20 €/Minute nach 4 Stunden). Das ist ein Entgelt aus dem Ladevertrag, keine Vertragsstrafe – beides darf nicht doppelt für denselben Zeitraum kassiert werden.

Nach Ladeende stehen geblieben

Kurzantwort: Wenn das Schild eine Höchstparkdauer oder „nur während des Ladens“ vorgibt, ist ein längeres Stehen ein Verstoß. Unklare Angaben (z. B. ohne Zeitangabe) gehen zu Lasten des Betreibers (§ 305c Abs. 2 BGB).

  • Ladeprotokoll der App als Nachweis der Ladezeit sichern
  • Foto der Beschilderung an der Säule und an der Einfahrt
  • Prüfen, ob Blockiergebühr UND Vertragsstrafe für dieselbe Zeit verlangt werden

Verbrenner auf dem E-Parkplatz

Kurzantwort: Ist der Platz erkennbar E-Fahrzeugen vorbehalten, ist die Vertragsstrafe in der Regel berechtigt. Fehlt ein Zusatzschild und ist nur der Boden markiert, ist die Wirksamkeit umstritten.

Was ist angemessen?

Kurzantwort: 20–40 € gelten als üblich. Forderungen ab 60 € oder Kombinationen aus Vertragsstrafe, Blockiergebühr und „Bearbeitungspauschale“ sind regelmäßig überhöht.

  • Vertragsstrafe: 20–40 €
  • Blockiergebühr: max. laut Ladevertrag, meist gedeckelt (z. B. 12 €)
  • Halterermittlung: tatsächliche KBA-Gebühr 5,10 €

Blockiergebühr des Ladeanbieters vs. Vertragsstrafe des Parkraumbetreibers

Kurzantwort: Zwei verschiedene Vertragspartner, zwei verschiedene Forderungen – prüfen Sie, wer was verlangt.

Die Blockiergebühr vereinbaren Sie mit dem Ladeanbieter über Ladekarte oder App; sie wird minutengenau mit dem Ladevorgang abgerechnet und erscheint auf Ihrer Ladeabrechnung. Die Vertragsstrafe verlangt dagegen der Parkraumbewirtschafter, der die Fläche überwacht – meist nach Halterabfrage per Brief. Beide Forderungen können nebeneinander bestehen, dürfen aber denselben Zeitraum nicht doppelt sanktionieren, wenn sie wirtschaftlich dasselbe abdecken. Verlangt der Parkraumbewirtschafter eine Vertragsstrafe, obwohl Sie dem Ladeanbieter bereits Blockiergebühr gezahlt haben, lohnt sich der Hinweis darauf im Widerspruch.

Ladevorgang beendet – wie schnell muss ich umparken?

Kurzantwort: Ohne ausgeschilderte Karenzzeit „unverzüglich“, in der Praxis innerhalb von 10 bis 15 Minuten.

Viele Schilder formulieren „Parken nur während des Ladevorgangs“. Der Ladevorgang endet, wenn die Batterie voll ist oder der Anbieter die Ladung beendet – häufig ohne dass der Fahrer das sofort bemerkt. Gerichte und Betreiber akzeptieren eine angemessene Reaktionszeit; Push-Benachrichtigungen der Lade-App dokumentieren, wann Sie informiert wurden. Legen Sie im Widerspruch den Ladeverlauf aus der App bei: Beginn, Ende, Benachrichtigungszeit und Zeitpunkt des Wegfahrens. Eine Vertragsstrafe wegen weniger Minuten nach Ladeende ist regelmäßig unverhältnismäßig.

Verbrenner auf dem Ladeplatz: Was droht?

Kurzantwort: Auf Privatgrund eine Vertragsstrafe von meist 30 bis 50 Euro, auf öffentlichem Grund ein Bußgeld oder Abschleppen.

Auf öffentlichen Straßen ist das Parken auf gekennzeichneten Ladeplätzen für Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen eine Ordnungswidrigkeit (55 Euro) – damit hat der Parkraumbewirtschafter nichts zu tun. Auf Supermarkt- oder Firmenparkplätzen gelten dagegen die ausgeschilderten Bedingungen. Ist der Ladeplatz nur durch eine Bodenmarkierung erkennbar, ohne Hinweis auf eine Vertragsstrafe, fehlt häufig die wirksame Einbeziehung. Fotografieren Sie Markierung, Schild und Sichtbarkeit aus Fahrerperspektive.

Ladesäule defekt oder belegt – trotzdem Strafe?

Kurzantwort: Wer wegen defekter Säule nicht laden konnte, sollte sofort umparken; wer das nicht konnte, dokumentiert den Defekt.

Eine defekte Ladesäule berechtigt nicht zum Parken auf dem Ladeplatz, nimmt aber bei kurzen Standzeiten das Verschulden. Screenshot der Fehlermeldung in der App, Foto des Displays und ein Anruf bei der Hotline des Ladeanbieters sind die wichtigsten Nachweise. War die Säule belegt und Sie haben daneben gewartet, geht es nicht um eine Ladeplatz-Strafe, sondern um die allgemeinen Parkregeln der Fläche.

Checkliste für Ihren Widerspruch

  • Ladeverlauf aus der App sichern (Beginn, Ende, Benachrichtigung)
  • Abrechnung des Ladeanbieters prüfen – wurde bereits Blockiergebühr berechnet?
  • Beschilderung und Markierung fotografieren
  • Zeit zwischen Ladeende und Wegfahrt belegen
  • Nebenkosten im Schreiben auf Angemessenheit prüfen

Ladeplätze an Supermärkten: Kostenlos laden, trotzdem Strafe?

Kurzantwort: Ja, wenn Sie die Höchstparkdauer des Parkplatzes überschreiten oder nach Ladeende stehen bleiben – das kostenlose Laden ändert an den Parkregeln nichts.

Viele Discounter und Supermärkte bieten kostenloses oder vergünstigtes Laden während des Einkaufs an. Die Ladeplätze unterliegen dennoch den Parkbedingungen der Fläche: Höchstparkdauer, Parkscheibe oder Kennzeichenerfassung. Wer eine Stunde lädt, aber nur 60 Minuten Höchstparkdauer hat, bewegt sich an der Grenze. Zudem verlangen Betreiber häufig, dass der Ladeplatz nach Ladeende sofort geräumt wird. Dokumentieren Sie Ladebeginn und Ladeende über die App des Anbieters und bewahren Sie den Kassenbon auf; so lässt sich belegen, dass Laden und Einkauf zusammenfielen.

Wohnanlage, Hotel und Firmenparkplatz: Ladeplatz-Regeln im Kleinen

Kurzantwort: In Wohnanlagen und Hotels gelten Hausordnung oder Mietvertrag – eine Vertragsstrafe braucht eine ausdrückliche Vereinbarung.

In Tiefgaragen von Wohnanlagen regelt die Gemeinschaftsordnung oder der Mietvertrag, wer Ladeplätze nutzen darf. Ein externer Parkraumbewirtschafter kann hier nur tätig werden, wenn die Eigentümergemeinschaft ihn beauftragt und die Bedingungen für Besucher sichtbar ausgeschildert hat. Hotels regeln Ladeplätze über die Hausordnung; eine Vertragsstrafe ohne klare Information beim Check-in ist angreifbar. Auf Firmenparkplätzen gelten Betriebsvereinbarungen – Arbeitgeber dürfen Verstöße arbeitsrechtlich ahnden, aber keine Vertragsstrafe ohne Rechtsgrundlage verlangen. In allen Fällen gilt: Nur eine wirksam vereinbarte und ausgeschilderte Vertragsstrafe ist durchsetzbar.

Drei Fälle aus der Praxis

Fall 1 – Ladeende nicht bemerkt: Eine Fahrerin lädt auf einem Supermarktparkplatz während des Einkaufs; die Ladung endet nach 35 Minuten, sie kommt nach 55 Minuten zurück. Der Parkraumbewirtschafter fordert 40 Euro wegen „Blockierens der Ladesäule nach Ladeende“. Mit dem App-Protokoll, das keine Push-Benachrichtigung über das Ladeende ausweist, und dem Kassenbon wird die Forderung aus Kulanz storniert.

Fall 2 – Verbrenner auf dem Ladeplatz: Ein Fahrer stellt seinen Diesel auf einem als Ladeplatz markierten Stellplatz eines Fachmarktzentrums ab. Ein Schild mit Hinweis auf die Vertragsstrafe fehlt; es gibt nur eine Bodenmarkierung. Die Forderung über 50 Euro wird nach Widerspruch mit Fotos der fehlenden Beschilderung zurückgenommen.

Fall 3 – doppelt kassiert: Ein E-Auto-Fahrer zahlt dem Ladeanbieter 12 Euro Blockiergebühr und erhält zusätzlich eine Vertragsstrafe des Parkraumbewirtschafters über 30 Euro für denselben Zeitraum. Nach Hinweis auf die bereits gezahlte Blockiergebühr reduziert der Betreiber die Forderung auf null; eine doppelte Sanktion für denselben Vorgang war nicht vereinbart.

Fazit: Ladeverlauf sichern, Beschilderung fotografieren, Abrechnungen vergleichen – damit lassen sich die meisten Ladeplatz-Forderungen abwehren oder deutlich reduzieren.

Häufige Fehler, die Betroffene teuer zu stehen kommen

  • Ladeverlauf in der App nicht gesichert – nach Monaten sind die Daten oft nicht mehr abrufbar
  • Blockiergebühr und Vertragsstrafe gezahlt, ohne auf die Doppelbelastung hinzuweisen
  • Bodenmarkierung mit einem Schild verwechselt – nur ausgeschilderte Bedingungen sind Vertragsbestandteil
  • Defekte Säule nicht dokumentiert und trotzdem stehen geblieben
  • Push-Benachrichtigung über das Ladeende ignoriert, obwohl sie den Zeitpunkt der Kenntnis belegt
  • Vertragsstrafe des Parkraumbewirtschafters an den Ladeanbieter gezahlt oder umgekehrt – zwei verschiedene Gläubiger
  • Als Halter nicht mitgeteilt, dass ein Familienmitglied geladen hat

Ihren Fall prüfen lassen

Laden Sie das Schreiben hoch – die Kanzlei prüft Forderung, Fristen und Ihre Rechtsschutzdeckung. Die Erstprüfung ist kostenfrei und unverbindlich.

Häufige Fragen

Fachlich geprüft von Parkrecht24Köln · Stand 27.06.2026
Quellen & zitierte Entscheidungen

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 27.06.2026.

Ihren Fall prüfen lassen

Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Laden Sie Ihr Schreiben hoch – die Kanzlei meldet sich mit einer Einschätzung.

Was die Prüfung kostet

Das könnte Sie auch betreffen