ParkDepot Vertragsstrafe erhalten?
Sie haben ein Schreiben von ParkDepot mit einer Zahlungsaufforderung erhalten? Hier erfahren Sie, wie ParkDepot arbeitet, was typischerweise gefordert wird und welche Punkte geprüft werden sollten – bevor Sie zahlen.
Schreiben hochladen – kostenfreie EinschätzungSchreiben von ParkDepot erhalten? Hochladen und prüfen lassen.
Foto · Vorname & E-Mail · Rechtsschutz ja/nein – fertig in 1 Minute
- Kostenfreie Ersteinschätzung
- Antwort in 24 h (werktags)
- Mit Rechtsschutz meist ohne Eigenkosten
Verschlüsselte Übertragung. Ihre Unterlagen liegen ausschließlich in der Kanzleiakte.
Wer ist ParkDepot?
Die Park Depot GmbH mit Sitz in München gehört zu den größten Parkraumbewirtschaftern in Deutschland und ist vor allem auf Parkplätzen von Supermärkten, Discountern, Drogerie- und Baumärkten aktiv. Anders als klassische Kontrolleure arbeitet ParkDepot fast ausschließlich mit kamerabasierter Kennzeichenerfassung: An Ein- und Ausfahrt werden die Kennzeichen automatisch gescannt, die Parkdauer wird minutengenau berechnet. Wird die auf den Schildern angegebene Höchstparkdauer überschritten oder fehlt eine Berechtigung, ermittelt ParkDepot den Halter über das Kraftfahrt-Bundesamt und verschickt einige Wochen später ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung. Viele Betroffene können sich an den Parkvorgang dann kaum noch erinnern – genau deshalb ist es wichtig, das Schreiben und die darin genannten Zeiten sorgfältig zu prüfen.
Welche Forderung stellt ParkDepot?
ParkDepot verlangt regelmäßig eine sogenannte Vertragsstrafe wegen Überschreitung der Höchstparkdauer oder wegen Parkens ohne Berechtigung. Die Grundforderung liegt meist zwischen 30 und 40 Euro, hinzu kommen Kosten für die Halterermittlung. Bleibt die Zahlung aus, folgen Mahnungen mit weiteren Mahngebühren und schließlich die Übergabe an ein Inkassounternehmen, wodurch sich der Gesamtbetrag schnell verdoppeln kann.
Typische Grundforderung: ca. 30–60 € – zuzüglich Halterermittlungs-, Mahn- und Inkassokosten.
Typische Fehler nach einem Schreiben von ParkDepot
- Das Schreiben ignorieren – es folgen Halterermittlung, Mahnung und Inkasso mit deutlich höheren Kosten.
- Vorschnell zahlen, ohne Beschilderung, Fotos und Kostenaufstellung geprüft zu haben – überhöhte Nebenkosten werden so stillschweigend akzeptiert.
- Als Halter pauschal bestreiten, gefahren zu sein, oder den Fahrer ungeprüft benennen – beides kann sich nachteilig auswirken (BGH XII ZR 13/19).
- Ratenzahlung vereinbaren oder Teilbeträge überweisen – das gilt als Anerkenntnis und lässt die Verjährung neu beginnen.
- Kassenbon, Parkticket und Fotos der Beschilderung nicht sichern – später fehlen die Beweise.
So läuft ein Verfahren bei ParkDepot typischerweise ab
- 01Kameraerfassung von Ein- und Ausfahrt.
- 02Halterabfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt nach § 39 StVG.
- 03Erstes Schreiben an den Halter mit Fotos der Ein- und Ausfahrt, Zahlungsfrist meist 14 Tage.
- 04Mahnung mit zusätzlichen Gebühren.
- 05Übergabe an Inkasso, ggf. Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Der Halter wird im ersten Schreiben in der Regel aufgefordert, entweder zu zahlen oder den tatsächlichen Fahrer zu benennen.
Was Betroffene bei ParkDepot prüfen lassen sollten
- Ist die Beschilderung an der Einfahrt und auf dem Parkplatz klar sichtbar, gut lesbar und eindeutig formuliert?
- Wurde die Kameraerfassung und die Verarbeitung des Kennzeichens datenschutzkonform ausgeschildert?
- Stimmen die erfassten Ein- und Ausfahrtzeiten? Wurde eventuell mehrfach ein- und ausgefahren (Zwischenfahrten)?
- Waren Sie Kunde des Geschäfts und liegt ein Kassenbon mit Uhrzeit vor?
- Wer war tatsächlich Fahrer – Halter oder eine andere Person?
- Sind Vertragsstrafe, Halterermittlungs- und Mahnkosten nachvollziehbar aufgeschlüsselt und der Höhe nach angemessen?
Rechtlicher Hintergrund: Vertragsstrafe, Halter und Fahrer
Die Forderung von ParkDepot ist kein Bußgeld, sondern eine zivilrechtliche Vertragsstrafe. Sie stützt sich darauf, dass durch das Abstellen des Fahrzeugs auf dem beschilderten Parkplatz ein Nutzungsvertrag zustande kommt. Der Bundesgerichtshof hat diese Konstruktion grundsätzlich gebilligt (BGH, Urteil vom 18.12.2015 – V ZR 160/14), zugleich aber klargestellt, dass Vertragspartner der Fahrer ist – nicht automatisch der Halter.
Weil ParkDepot zunächst nur das Kennzeichen kennt, wird der Halter über das Kraftfahrt-Bundesamt ermittelt (§ 39 StVG) und angeschrieben. Wer als Halter bestreitet, selbst gefahren zu sein, sollte wissen: Nach BGH, Urteil vom 18.12.2019 – XII ZR 13/19, muss der Halter den Fahrer benennen, wenn er das kann – sonst kann er im Prozess wie der Fahrer behandelt werden. Ein pauschales „Ich war das nicht" reicht nicht aus.
Angreifbar sind Forderungen vor allem bei unzureichender Beschilderung, lückenhafter Dokumentation, fehlerhafter Zeiterfassung und überhöhten Nebenkosten. Inkassokosten sind gesetzlich begrenzt (§ 13e RDG); pauschale Bearbeitungsgebühren ohne Grundlage in der Beschilderung sind häufig nicht geschuldet. Ansprüche verjähren regelmäßig drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem geparkt wurde (§§ 195, 199 BGB). Mehr dazu im Ratgeber: Strafe auf dem Supermarktparkplatz.
Fristen und richtige Reaktion
Die Zahlungsfristen in den Schreiben von ParkDepot (meist 10 bis 14 Tage) sind keine Ausschlussfristen, ihr Ablauf löst aber Verzug und weitere Kosten aus. Reagieren Sie deshalb rechtzeitig – aber nicht vorschnell mit einer Zahlung oder mit ungeprüften Angaben zum Fahrer. Sichern Sie Kassenbons, fotografieren Sie die Beschilderung und bewahren Sie alle Schreiben auf. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, gilt eine echte Frist: zwei Wochen für den Widerspruch (§ 694 ZPO). Lesen Sie außerdem: Kameraüberwachung auf dem Parkplatz.
So läuft die Prüfung bei parkrecht24 ab
1. Sie laden das Schreiben von ParkDepot hoch – per Foto vom Smartphone oder als PDF; unsere Texterkennung liest Aktenzeichen, Betrag und Frist aus. 2. Sie ergänzen Kontaktdaten und geben an, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. 3. Die Rechtsanwälte von Parkrecht24 prüfen Beschilderung, Dokumentation, Fahrerfrage und Forderungshöhe und meldet sich mit einer Einschätzung. Mit Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel Ihre Versicherung die Kosten; ohne Versicherung erhalten Sie vorab eine konkrete Kostenangabe – Details zu den Kosten.
Ist die Vertragsstrafe von ParkDepot rechtens?
Ob eine Vertragsstrafe von ParkDepot im Einzelfall rechtens ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich hat der Bundesgerichtshof das Modell privater Parkraumbewirtschaftung mit Vertragsstrafen gebilligt – vorausgesetzt, die Bedingungen waren durch eine gut sichtbare Beschilderung wirksam einbezogen und die Höhe der Strafe ist nicht unangemessen. Angreifbar sind Forderungen insbesondere bei unklarer oder schlecht lesbarer Beschilderung, fehlerhafter Zeiterfassung, ungeklärter Fahrereigenschaft und bei Nebenkosten (Halterermittlung, Bearbeitungspauschalen, Inkasso), die keine Grundlage in den Parkbedingungen haben oder gesetzliche Grenzen überschreiten.
Ein Erfolg lässt sich nicht garantieren – es kommt auf Beschilderung, Dokumentation und Forderungshöhe im konkreten Fall an. Genau diese Punkte prüfen wir in der kostenfreien Ersteinschätzung, bevor Sie zahlen oder antworten.
Kulanz: Lohnt sich ein formloses Schreiben an ParkDepot?
Viele Betroffene versuchen zunächst, ParkDepot formlos um Kulanz zu bitten – etwa mit Hinweis auf den Kassenbon, eine nur geringe Überschreitung oder eine vergessene Parkscheibe. Ein Anspruch auf Kulanz besteht nicht; ob der Betreiber entgegenkommt, liegt allein in seinem Ermessen und unterscheidet sich von Fall zu Fall. Vorsicht ist bei der Formulierung geboten: Wer den Parkvorgang bestätigt, den Fahrer benennt oder eine Teilzahlung anbietet, kann damit ungewollt ein Anerkenntnis abgeben, das später gegen ihn verwendet wird.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie das Schreiben zuerst kostenfrei einschätzen. Danach wissen Sie, ob eine Kulanzanfrage sinnvoll ist, ob die Forderung dem Grunde oder der Höhe nach angreifbar ist – und was Sie besser nicht schreiben sollten.
Typische Standorte von ParkDepot
ParkDepot ist nach unseren Informationen häufig auf Kundenparkplätzen dieser Ketten im Einsatz. Was dort gilt und worauf Sie achten sollten:
- Action-Parkplatz: Strafe prüfen
- Aldi Nord-Parkplatz: Strafe prüfen
- Aldi Süd-Parkplatz: Strafe prüfen
- Bauhaus-Parkplatz: Strafe prüfen
- Burger King-Parkplatz: Strafe prüfen
- dm-Parkplatz: Strafe prüfen
- Edeka-Parkplatz: Strafe prüfen
- Fitnessstudio-Parkplatz: Strafe prüfen
- Hornbach-Parkplatz: Strafe prüfen
- IKEA-Parkplatz: Strafe prüfen
- Kaufland-Parkplatz: Strafe prüfen
- Krankenhaus-Parkplatz: Strafe prüfen
- Lidl-Parkplatz: Strafe prüfen
- McDonald's-Parkplatz: Strafe prüfen
- Netto-Parkplatz: Strafe prüfen
- Norma-Parkplatz: Strafe prüfen
- OBI-Parkplatz: Strafe prüfen
- Penny-Parkplatz: Strafe prüfen
- Rewe-Parkplatz: Strafe prüfen
- Rossmann-Parkplatz: Strafe prüfen
Häufige Fragen zu ParkDepot
Das könnte Sie auch betreffen
- BGH, Urteil vom 18.12.2015 – V ZR 160/14 (Vertragsstrafe auf Privatparkplatz zulässig; Vertragspartner ist der Fahrer)
- BGH, Urteil vom 18.12.2019 – XII ZR 13/19 (Halter muss Fahrer benennen (sekundäre Darlegungslast))
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 15.06.2026.
- 01Eingegangen – Fallnummer und Bestätigung per E-Mail
- 02Prüfung durch die Kanzlei
- 03Ihre Einschätzung per E-Mail – in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen

ParkDepot-Schreiben erhalten?
Schreiben hochladen und anwaltlich prüfen lassen. In wenigen Minuten eingereicht.
