Strafzettel auf dem Krankenhausparkplatz erhalten?
Klinikparkplätze werden fast flächendeckend bewirtschaftet – per Schranke, Automat oder Kamera. Patienten, Besucher und Angehörige in Ausnahmesituationen übersehen Schilder, vergessen die Zahlung oder bleiben länger als geplant. Das Schreiben kommt vom Parkraumbewirtschafter oder einem Inkassounternehmen, nicht vom Krankenhaus.
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Die Forderung kommt nicht von Krankenhaus – sondern vom Parkraumbewirtschafter
Krankenhaus überwacht seine Kundenparkplätze in der Regel nicht selbst, sondern beauftragt private Parkraumbewirtschafter. Das Schreiben mit der Zahlungsaufforderung stammt von diesem Unternehmen; es steht als Absender und Forderungsinhaber im Brief. Welcher Betreiber an Ihrem Standort tätig ist, lässt sich nur aus dem Schreiben und der Beschilderung vor Ort sicher entnehmen. Auf Parkplätzen von Supermärkten, Discountern und Fachmarktzentren sind unter anderem folgende Betreiber häufig aktiv:
- APCOA VertragsstrafeTypisch: ca. 30–60 €
- Contipark VertragsstrafeTypisch: ca. 30–50 €
- ParkDepot VertragsstrafeTypisch: ca. 30–60 €
Ohne Gewähr – die Zuordnung zu einem konkreten Standort ergibt sich ausschließlich aus Ihrem Schreiben.
Parkscheibe vergessen auf dem Krankenhaus-Parkplatz
Verlangt die Beschilderung eine Parkscheibe, behandeln Betreiber das Fehlen häufig als Verstoß – auch dann, wenn die zulässige Parkdauer tatsächlich eingehalten wurde. Ob eine solche Klausel wirksam einbezogen wurde, ob die Kontrolle korrekt dokumentiert ist und ob die geforderte Höhe angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. Fotografieren Sie die Beschilderung, notieren Sie Ihre tatsächliche Parkzeit und sichern Sie Belege, bevor Sie reagieren.
Ich habe dort eingekauft – hilft mir der Kassenbon?
Der Kassenbon belegt, dass Sie Kunde von Krankenhaus waren und zu welcher Uhrzeit. Er ist ein wichtiges Beweismittel: Er kann zeigen, dass die Fläche bestimmungsgemäß genutzt wurde, und ist häufig Grundlage für eine Kulanzanfrage an den Betreiber oder die Filiale. Ein Anspruch auf Erlass der Forderung folgt daraus aber nicht automatisch – maßgeblich bleiben die ausgeschilderten Bedingungen (z. B. Höchstparkdauer, Parkscheibe). Bewahren Sie den Bon auf und laden Sie ihn zusammen mit dem Schreiben hoch.
Welche Systeme Kliniken einsetzen
Schrankenparkhäuser rechnen nach Zeit ab; hier geht es meist um Ersatztickets oder defekte Automaten.
Notfall, Einlieferung, Entbindung
In echten Notlagen fehlt regelmäßig das Verschulden, das eine Vertragsstrafe voraussetzt.
Mehrtägiger Aufenthalt und Besucher
Wer als Patient mehrere Tage bleibt, kann sein Fahrzeug nicht umparken.
Mitarbeiterparkplätze und Rettungszufahrten
Mitarbeiterflächen sind für Besucher gesperrt; wer dort parkt, verstößt gegen die Bedingungen, wenn die Beschilderung eindeutig war.
Typische Forderungshöhe an Kliniken
Vertragsstrafen auf Klinikparkplätzen liegen bei 25 bis 40 Euro; bei Entgeltsystemen kommen Nachzahlungspauschalen von 20 bis 30 Euro vor. Hinzu kommen Halterermittlung (5,10 Euro tatsächlich), Mahngebühren und Inkasso. Verlangen Sie eine Aufschlüsselung.
Fahrer oder Halter
Angehörige fahren Patienten häufig mit deren Fahrzeug. Das Schreiben geht dann an den Patienten als Halter, obwohl ein anderer gefahren ist. Teilen Sie das mit und benennen Sie den Fahrer, wenn er feststeht (BGH, XII ZR 13/19).
Beispiel aus der Praxis
Eine Tochter bringt ihre Mutter zur Notaufnahme und parkt 3 Stunden auf einer Fläche mit 90 Minuten Freiparkzeit. Die Forderung über 40 Euro plus 20 Euro Nebenkosten wird nach Vorlage der Aufnahmebescheinigung vollständig storniert. In einem Parallelfall mit geplantem ambulantem Termin blieb die Vertragsstrafe bestehen; gekürzt wurden nur die Nebenkosten auf die tatsächliche Halterabfrage.
So gehen Sie jetzt vor
1. Notieren Sie Absender, Aktenzeichen und Zahlungsfrist. 2. Sichern Sie Kassenbon, Fotos der Beschilderung und – falls ein anderer gefahren ist – dessen Bestätigung. 3. Prüfen Sie die Nebenkosten auf Angemessenheit. 4. Widersprechen Sie schriftlich und nachweisbar oder laden Sie das Schreiben hier hoch: Die Rechtsanwälte von parkrecht24 prüfen Beschilderung, Forderung und Fahrerfrage kostenfrei – mit Rechtsschutzversicherung übernehmen sie auf Wunsch den gesamten Schriftverkehr, in der Regel ohne Eigenkosten für Sie. Unser kostenloser Musterbrief-Generator hilft, wenn Sie zunächst selbst widersprechen möchten.
Was Sie bei einem Schreiben vom Krankenhaus-Parkplatz prüfen sollten
- War die Beschilderung auf dem Krankenhaus-Parkplatz (Höchstparkdauer, Parkscheibe, Kundenparkplatz) klar sichtbar und lesbar?
- Haben Sie bei der angegebenen Uhrzeit tatsächlich dort geparkt – und wer ist gefahren?
- Liegt ein Kassenbon mit Uhrzeit vor, der Ihren Einkauf belegt?
- Sind Vertragsstrafe, Halterermittlungs- und Mahnkosten nachvollziehbar aufgeschlüsselt?
- Wurde eine Parkscheibe nur vergessen, obwohl die Parkdauer eingehalten wurde?
So läuft die Prüfung bei parkrecht24 ab
1. Sie laden das Schreiben hoch – per Foto oder PDF. 2. Sie ergänzen Kontaktdaten und geben an, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. 3. Die Kanzlei prüft Beschilderung, Dokumentation, Fahrerfrage und Forderungshöhe und meldet sich mit einer Einschätzung. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei; eine Vollmacht ist dafür nicht nötig.
Häufige Fragen zum Krankenhaus-Parkplatz
Das könnte Sie auch betreffen
- BGH, Urteil vom 18.12.2015 – V ZR 160/14 (Vertragsstrafe auf Privatparkplatz zulässig; Vertragspartner ist der Fahrer)
- BGH, Urteil vom 18.12.2019 – XII ZR 13/19 (Halter muss Fahrer benennen (sekundäre Darlegungslast))
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 15.06.2026.
- 01Eingegangen – Fallnummer und Bestätigung per E-Mail
- 02Prüfung durch die Kanzlei
- 03Ihre Einschätzung per E-Mail – in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen

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