Strafzettel auf dem Action-Parkplatz erhalten?
Action-Märkte liegen oft in Fachmarktzentren mit gemeinsam bewirtschafteten Parkflächen. Dort gelten die Bedingungen des Parkraumbewirtschafters für alle Kunden des Zentrums – Höchstparkdauer, Parkscheibe oder Kennzeichenerfassung. Die Forderung kommt vom Betreiber, nicht von Action. Welcher Betreiber zuständig ist, ergibt sich aus dem Schreiben und der Beschilderung vor Ort.
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Verschlüsselte Übertragung. Ihre Unterlagen liegen ausschließlich in der Kanzleiakte.
Die Forderung kommt nicht von Action – sondern vom Parkraumbewirtschafter
Action überwacht seine Kundenparkplätze in der Regel nicht selbst, sondern beauftragt private Parkraumbewirtschafter. Das Schreiben mit der Zahlungsaufforderung stammt von diesem Unternehmen; es steht als Absender und Forderungsinhaber im Brief. Welcher Betreiber an Ihrem Standort tätig ist, lässt sich nur aus dem Schreiben und der Beschilderung vor Ort sicher entnehmen. Auf Parkplätzen von Supermärkten, Discountern und Fachmarktzentren sind unter anderem folgende Betreiber häufig aktiv:
- ParkDepot VertragsstrafeTypisch: ca. 30–60 €
- Park & Control VertragsstrafeTypisch: ca. 30–50 €
- fair parken VertragsstrafeTypisch: ca. 25–40 €
Ohne Gewähr – die Zuordnung zu einem konkreten Standort ergibt sich ausschließlich aus Ihrem Schreiben.
Parkscheibe vergessen auf dem Action-Parkplatz
Verlangt die Beschilderung eine Parkscheibe, behandeln Betreiber das Fehlen häufig als Verstoß – auch dann, wenn die zulässige Parkdauer tatsächlich eingehalten wurde. Ob eine solche Klausel wirksam einbezogen wurde, ob die Kontrolle korrekt dokumentiert ist und ob die geforderte Höhe angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. Fotografieren Sie die Beschilderung, notieren Sie Ihre tatsächliche Parkzeit und sichern Sie Belege, bevor Sie reagieren.
Ich habe dort eingekauft – hilft mir der Kassenbon?
Der Kassenbon belegt, dass Sie Kunde von Action waren und zu welcher Uhrzeit. Er ist ein wichtiges Beweismittel: Er kann zeigen, dass die Fläche bestimmungsgemäß genutzt wurde, und ist häufig Grundlage für eine Kulanzanfrage an den Betreiber oder die Filiale. Ein Anspruch auf Erlass der Forderung folgt daraus aber nicht automatisch – maßgeblich bleiben die ausgeschilderten Bedingungen (z. B. Höchstparkdauer, Parkscheibe). Bewahren Sie den Bon auf und laden Sie ihn zusammen mit dem Schreiben hoch.
Was Sie bei einem Schreiben vom Action-Parkplatz prüfen sollten
- War die Beschilderung auf dem Action-Parkplatz (Höchstparkdauer, Parkscheibe, Kundenparkplatz) klar sichtbar und lesbar?
- Haben Sie bei der angegebenen Uhrzeit tatsächlich dort geparkt – und wer ist gefahren?
- Liegt ein Kassenbon mit Uhrzeit vor, der Ihren Einkauf belegt?
- Sind Vertragsstrafe, Halterermittlungs- und Mahnkosten nachvollziehbar aufgeschlüsselt?
- Wurde eine Parkscheibe nur vergessen, obwohl die Parkdauer eingehalten wurde?
So läuft die Prüfung bei parkrecht24 ab
1. Sie laden das Schreiben hoch – per Foto oder PDF. 2. Sie ergänzen Kontaktdaten und geben an, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. 3. Die Kanzlei prüft Beschilderung, Dokumentation, Fahrerfrage und Forderungshöhe und meldet sich mit einer Einschätzung. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei; eine Vollmacht ist dafür nicht nötig.
Häufige Fragen zum Action-Parkplatz
Das könnte Sie auch betreffen
- BGH, Urteil vom 18.12.2015 – V ZR 160/14 (Vertragsstrafe auf Privatparkplatz zulässig; Vertragspartner ist der Fahrer)
- BGH, Urteil vom 18.12.2019 – XII ZR 13/19 (Halter muss Fahrer benennen (sekundäre Darlegungslast))
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 15.06.2026.
- 01Eingegangen – Fallnummer und Bestätigung per E-Mail
- 02Prüfung durch die Kanzlei
- 03Ihre Einschätzung per E-Mail – in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen

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