Parkzeit überschritten – Vertragsstrafe berechtigt?
Ob Parkscheibe oder Kamera an der Ein- und Ausfahrt: Wer die ausgeschilderte Höchstparkdauer überschreitet, erhält häufig eine Vertragsstrafe von 20 bis 40 Euro plus Nebenkosten. Gerade bei automatischer Kennzeichenerfassung lohnt die Prüfung: Stimmen die erfassten Zeiten, wurde eine Kulanzzeit berücksichtigt, gab es Zwischenfahrten, war die Kameraerfassung ausgeschildert?
Schreiben hochladen und prüfen lassen
- Kostenfreie Ersteinschätzung
- Antwort in 24 h (werktags)
- Mit Rechtsschutz meist ohne Eigenkosten
Ausführlicher Ratgeber: Parkzeit um Minuten überschritten – Rechtslage & Tipps →
Typische Streitpunkte
- Überschreitung um wenige Minuten – manche Betreiber gewähren 10–15 Minuten Kulanz, andere nicht.
- Falsche Zeiterfassung bei Kamera-Systemen (Ein-/Ausfahrt mehrfach, Zwischenfahrt nicht erkannt).
- Beschilderung der Höchstparkdauer nicht sichtbar, verdeckt oder widersprüchlich.
- Einkauf dauerte länger – Kassenbon als Nachweis der Kundeneigenschaft.
- Hohe Zusatzkosten (Halterabfrage, Mahnung, Inkasso) ohne klare Grundlage.
Was Gerichte sagen
Ein Parkvertrag kommt durch Einfahren auf eine klar beschilderte Fläche zustande; eine angemessene Vertragsstrafe für Verstöße ist grundsätzlich zulässig (BGH, Urt. v. 18.12.2015 – V ZR 160/14). Entscheidend ist aber, dass die Bedingungen deutlich erkennbar waren und der Verstoß nachgewiesen ist. Bei geringfügigen Überschreitungen prüfen Gerichte auch die Angemessenheit der Nebenkosten.
Ihr Weg zur Einschätzung
- Schreiben und – falls vorhanden – Fotos der Beschilderung hochladen.
- Rechtsanwälte prüfen Zeiten, Beschilderung und Kostenaufstellung – kostenfrei.
- Mit Rechtsschutzversicherung meist ohne Eigenkosten weiter.
Häufige Fragen
Schreiben von einem dieser Betreiber?
Zu jedem Parkraumbewirtschafter gibt es eine eigene Seite mit typischen Forderungen und Prüfpunkten.
Schreiben jetzt kostenfrei prüfen lassen
Foto hochladen, Vorname und E-Mail eingeben, Rechtsschutz angeben – fertig in einer Minute.
