Mit Rechtsschutz besonders einfach

Rechtsschutzversichert? Parkstrafe anwaltlich prüfen lassen – meist ohne Eigenkosten

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte eine private Parkstrafe nicht einfach bezahlen: Der Vertrags- oder Verkehrsrechtsschutz deckt die außergerichtliche anwaltliche Vertretung bei Vertragsstrafen in der Regel ab. Die Kanzlei stellt die Deckungsanfrage für Sie. Sie laden nur das Schreiben hoch und geben Ihre Versicherung an.

Schreiben hochladen und prüfen lassen

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  • Mit Rechtsschutz meist ohne Eigenkosten

Ausführlicher Ratgeber: Rechtsschutzversicherung bei Parkvertragsstrafen – was gilt? →

Diese Seite betrifft ausschließlich Forderungen privater Parkplatzbetreiber (Vertragsstrafe, Zahlungsaufforderung, Inkasso). Für Bußgelder oder Verwarnungen von Ordnungsamt oder Polizei ist parkrecht24 nicht zuständig.

Welcher Rechtsschutz greift?

  • Privat-/Vertragsrechtsschutz: Streit um Vertragsstrafen aus dem Parkvertrag.
  • Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten rund um das Fahrzeug – häufig ebenfalls einschlägig.
  • Wartezeiten (meist 3 Monate) und Selbstbeteiligung richten sich nach Ihrem Vertrag.
  • Ausschlüsse sind selten; Ordnungswidrigkeiten (Bußgelder) laufen über den Straf-/OWi-Rechtsschutz und sind hier nicht Thema.

So läuft es mit Rechtsschutz

  • Schreiben hochladen, „Rechtsschutz: Ja“ anklicken und Versicherung auswählen.
  • Die Kanzlei prüft den Fall und stellt die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.
  • Bei Deckungszusage übernimmt die Versicherung die Anwaltskosten – abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.
  • Die Kanzlei übernimmt die Kommunikation mit dem Parkplatzbetreiber.

Warum sich das lohnt

Vertragsstrafen sind einzeln klein, aber Nebenkosten, Mahnungen und Inkasso treiben die Summe schnell auf das Doppelte oder Dreifache. Mit Rechtsschutz können Sie die Forderung ohne eigenes Kostenrisiko prüfen und – wenn sie unberechtigt ist – abwehren lassen.

Häufige Fragen

Schreiben von einem dieser Betreiber?

Zu jedem Parkraumbewirtschafter gibt es eine eigene Seite mit typischen Forderungen und Prüfpunkten.

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