Rechtsschutzversichert? Parkstrafe anwaltlich prüfen lassen – meist ohne Eigenkosten
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte eine private Parkstrafe nicht einfach bezahlen: Der Vertrags- oder Verkehrsrechtsschutz deckt die außergerichtliche anwaltliche Vertretung bei Vertragsstrafen in der Regel ab. Die Kanzlei stellt die Deckungsanfrage für Sie. Sie laden nur das Schreiben hoch und geben Ihre Versicherung an.
Schreiben hochladen und prüfen lassen
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- Antwort in 24 h (werktags)
- Mit Rechtsschutz meist ohne Eigenkosten
Ausführlicher Ratgeber: Rechtsschutzversicherung bei Parkvertragsstrafen – was gilt? →
Welcher Rechtsschutz greift?
- Privat-/Vertragsrechtsschutz: Streit um Vertragsstrafen aus dem Parkvertrag.
- Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten rund um das Fahrzeug – häufig ebenfalls einschlägig.
- Wartezeiten (meist 3 Monate) und Selbstbeteiligung richten sich nach Ihrem Vertrag.
- Ausschlüsse sind selten; Ordnungswidrigkeiten (Bußgelder) laufen über den Straf-/OWi-Rechtsschutz und sind hier nicht Thema.
So läuft es mit Rechtsschutz
- Schreiben hochladen, „Rechtsschutz: Ja“ anklicken und Versicherung auswählen.
- Die Kanzlei prüft den Fall und stellt die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.
- Bei Deckungszusage übernimmt die Versicherung die Anwaltskosten – abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.
- Die Kanzlei übernimmt die Kommunikation mit dem Parkplatzbetreiber.
Warum sich das lohnt
Vertragsstrafen sind einzeln klein, aber Nebenkosten, Mahnungen und Inkasso treiben die Summe schnell auf das Doppelte oder Dreifache. Mit Rechtsschutz können Sie die Forderung ohne eigenes Kostenrisiko prüfen und – wenn sie unberechtigt ist – abwehren lassen.
Häufige Fragen
Schreiben von einem dieser Betreiber?
Zu jedem Parkraumbewirtschafter gibt es eine eigene Seite mit typischen Forderungen und Prüfpunkten.
Schreiben jetzt kostenfrei prüfen lassen
Foto hochladen, Vorname und E-Mail eingeben, Rechtsschutz angeben – fertig in einer Minute.
